(zuletzt aktualisiert am 2021-01-02)

In den vergangenen Jahren konnten wir an dieser Stelle üblicherweise die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs nach einer nur kurzen Pause anlässlich des Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels vermelden.

Leider ist diesmal alles anders. Trainiert werden konnte beim SC Welle wegen der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen, die behördlicherseits zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 ergriffen werden mussten und zu denen monatelange Schließungen der Schwimmbäder gehörten, im Jahre 2020 lediglich von Januar bis Mitte März sowie im September und Oktober. Auch im Übrigen musste das Vereinsleben den größten Teil des Jahres über ruhen. Fast sämtliche Veranstaltungen, die seit langem einen festen Platz in unserem Terminkalender haben wie etwa die Kinder- und die Jugendfahrt, das Trainingslager der Masters und die Weihnachtsfeier, sind ausgefallen.

Um so mehr freuen wir uns über alle, die dem SC Welle trotzdem treu geblieben sind und - mit uns - die Hoffnung nicht aufgeben, dass das Coronavirus alsbald besiegt wird und damit die Rückkehr zur Normalität möglich ist, auch wenn dies nach derzeitigem Stand voraussichtlich noch eine ganze Weile dauern wird. Weil mit den Beschränkungen des Vereinsbetriebs die Ausgaben des SC Welle im Jahre 2020 gesunken sind, hat die Mitgliedversammlung am 08.10.2020 eine Reduzierung der Beitragssätze für 2021 beschlossen. Nicht absehbar war damals, dass es schon bald danach erneut zu restriktiven Maßnahmen der Massenquarantäne kommen muss, speziell in Gestalt eines zweiten und inzwischen sogar harten Lockdowns (Shutdowns), der nach wie vor andauert und erfordert, dass der Start des Trainings- und Vereinsbetriebs im Jahre 2021 auf sich warten lassen muss.

Um dem Rechnung zu tragen, hat der Gesamtvorstand auf seiner (virtuellen) Sitzung am 21.12.2020 (in einer Webkonferenz) zur Ausbalancierung der Einnahmen und Ausgaben eine weitere Senkung der Beitragssätze für 2021 beschlossen, die ab dem 01.01.2021 gilt und die der diesjährigen Jahreshauptversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden wird. Danach ergibt sich insgesamt eine Ermäßigung der Sätze gegenüber 2020 im Umfange von rund 30 %. Die konsolidierte Fassung der aktuellen Beitragsordnung ist hier auf unserer Website für Euch verlinkt. Eine Erstattung von Beiträgen, die für das Jahr 2020 zu entrichten waren und gezahlt wurden, darf aus Rechtsgründen nicht erfolgen. Der Vorstand hatte ferner die Vorgaben des Landessportbundes Berlin für zeitgemäße Vereinsbeiträge zu berücksichtigen.

Nicht versäumen möchten wir natürlich, auch und gerade zu Beginn dieses Jahres den Mitgliedern unseres Vereins, deren Eltern und allen Besuchern unserer Website "Een jesundet Neuet!" zu wünschen. Bleibt und bleiben Sie gesund!